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Architektin Dipl.-Ing. Birgit Wordtmann

Der Energieausweis für Nichtwohngebäude


Im Rahmen der Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie werden Energieausweise nicht nur für bestehende Wohngebäude eingeführt, auch für bestehende Nichtwohngebäude, wie z.B. Bürogebäude, Läden oder Werkstätten, soweit sie auf normale Innentemperaturen beheizt werden (also keine Kühlhäuser oder nicht beheizte Lagerhallen), müssen zukünftig Energieausweise ausgestellt werden.

Ebenso wie für Wohngebäude muss der Energieausweis bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing den Kauf- oder Mietinteressenten zugänglich gemacht werden. Bei Nichtwohngebäuden besteht eine generelle Wahlfreiheit zwischen dem Bedarfsausweis und dem Verbrauchsausweis. 

Bei der Bewertung von Nichtwohngebäuden geht neben Energiebedarf für Heizung und Warmwasserbereitung auch der Energiebedarf für Kühlung, Lüftung und eingebaute Beleuchtung in die Bewertung ein. 

 

Termine

Die Ausweispflicht für Nichtwohngebäude gilt ab dem 01. Juli 2009.
In öffentlichen Gebäuden mit mehr als 1.000 m² Nutzfläche muss dann der Energieausweis gut sichtbar angebracht werden.
© wordtmann 2007 - 2009