Der Energieausweis für Nichtwohngebäude
Im Rahmen der Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie werden Energieausweise nicht nur für bestehende Wohngebäude eingeführt, auch für bestehende Nichtwohngebäude, wie z.B. Bürogebäude, Läden oder Werkstätten, soweit sie auf normale Innentemperaturen beheizt werden (also keine Kühlhäuser oder nicht beheizte Lagerhallen), müssen zukünftig Energieausweise ausgestellt werden.
Ebenso wie für Wohngebäude muss der Energieausweis
bei
Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing den Kauf- oder
Mietinteressenten zugänglich gemacht werden. Bei
Nichtwohngebäuden
besteht eine generelle Wahlfreiheit zwischen dem Bedarfsausweis und dem
Verbrauchsausweis.
Bei der Bewertung von Nichtwohngebäuden geht neben Energiebedarf für Heizung und Warmwasserbereitung auch der Energiebedarf für Kühlung, Lüftung und eingebaute Beleuchtung in die Bewertung ein.

Die Ausweispflicht für
Nichtwohngebäude gilt ab dem 01. Juli 2009.